Die Luftfrachtbehörde in Frankreich verlängert eventuell doch das REST-Verfahren nochmal um ein weiteres Jahr. Das Verfahren ermöglicht in Frankreich spezielle Sonderkontrollen für Luftfrachten – nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige französische Behörde – vor allem für Flüssigkeiten. Österreich setzt das Verfahren ebenfalls ein. In Deutschland ist das REST-Verfahren nicht zulässig.