Ab dem 1. Juli 2025 treten neue ICAO-Richtlinien zur Beförderung von Lithiumbatterien im Luftverkehr in Kraft. Diese betreffen insbesondere Versender:innen von Elektronikprodukten, Werkzeugen und Medizingeräten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Getrennte Verpackungspflicht: Lithiumbatterien dürfen bei bestimmten Produkttypen nur noch in separaten Versandstücken mitgeführt werden – selbst wenn sie mit dem Gerät zusammengehören.
Kennzeichnungspflicht verschärft: Neue Warnhinweise und UN-Nummern sind deutlich sichtbar auf der Verpackung anzubringen.
Strengere Mengenbeschränkungen: Die erlaubte Höchstanzahl von Zellen/Batterien pro Packstück wird für bestimmte Typen reduziert.