Ab 1. Mai 2025 gelten aktualisierte Vorgaben für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen in mehreren EU-Ländern – darunter auch Deutschland. Die Industrie- und Handelskammern weisen insbesondere auf folgende Änderungen hin:
Präzisere Warenbezeichnungen: Allgemeine Begriffe wie „Maschinenteile“ oder „Textilware“ reichen nicht mehr aus. Eine detaillierte Beschreibung der Ware ist verpflichtend.
Digitalisierung der Antragstellung: Viele IHKs stellen auf ein vollständig digitales Verfahren um. Papierbasierte Anträge sollen bis Ende 2025 vollständig entfallen.
Vermehrte Prüfungen bei Drittlandslieferungen: Bei Lieferungen in bestimmte Drittstaaten werden Ursprungsnachweise häufiger kontrolliert – eine saubere Dokumentation ist daher essenziell.