Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die Auslegung der Vorgaben für manipulationssichere Verpackungen aktualisiert. Künftig muss Fracht „manipulationserkennbar“ verpackt sein. Das bedeutet: Es darf nicht möglich sein, verbotene Gegenstände unbemerkt in Sendungen einzubringen oder Packstücke zu öffnen und wieder zu verschließen, ohne dass dies sichtbar wird.

In der Praxis heißt das zum Beispiel: Schrauben an Holzkisten können mit Lack oder firmeneigenen Klebepunkten gesichert werden. Verpackungsfolien müssen transparent sein und zusätzlich mit Sicherheits- oder Firmenklebeband versehen werden, das sich nicht rückstandsfrei entfernen lässt. Auch Kartonverpackungen lassen sich auf diese Weise zuverlässig sichern.