Für bestimmte Warengruppen aus Risikoländern gelten bei Seefracht-Exporten nach Australien und Neuseeland erneut saisonale Vorschriften: Zwischen dem 01. September und 30. April (Verschiffungsdatum) müssen die Waren vor Versand entweder begast oder hitzebehandelt werden.

Ziel ist es, die Einschleppung des Brown Marmorated Stink Bug (BMSB) und damit verbundene Risiken für die lokalen Ökosysteme zu verhindern.