Wichtig zu wissen: für Sammelcontainer-Verschiffungen in die USA gelten strenge Vorschriften der US-Behörden. Die bloße Angabe „Palette“ im Bill of Lading (B/L) reicht nicht aus. Es muss genau angegeben werden, was sich sichtbar auf der Palette befindet – zum Beispiel: „one carton on one pallet“