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Zuschüsse der Bundesländer nutzen!

 

Einige Bundesländer beteiligen sich finanziell an Weiterbildungsmaßnahmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK über entsprechende Angebote!

 

Folgende Fördermaßnahmen sind uns bekannt:

 

 

BAYERN: Förderung von neuen Auslandsaktivitäten

 

Go International„Fit für Auslandsmärkte – Go International“- unterstützt Auslandsaktivitäten von kleineren und mittleren Unternehmen aus Bayern. Um neue Auslandsaktivitäten von bayerischen KMU gezielt zu unterstützen, bieten die bayerischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie das Außenwirtschaftszentrum Bayern eine außenwirtschaftliche Förderung im Rahmen des Förderprojekts „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ an. Das Projekt soll Aufnahme und Neuorientierung von internationalen Geschäftsbeziehungen steigern.

 

Alle wichtigen Informationen zu "Go International" hier                      

 


HESSEN: Qualifizierungsscheck

 

Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsscheck“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. 

 

Mehr Informationen zum Qualifizierungsscheck hier 

 


NIEDERSACHSEN: Europa fördert Niedersachsen

 

Eine Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen.

Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.

 

Mehr Informationen über die Förderung hier

 


NORDRHEIN-WESTFALEN: Bildungsscheck

 

Bildungsscheck NRWMit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.

 

Mehr Informationen über den Bildungsscheck hier

 

 


 SACHSEN: Betriebliche Weiterbildung

 

Unternehmen mit Sitz in Sachsen können jetzt direkt eine geförderte Weiterbildung für ihre Mitarbeiter beantragen. Für kleine und mittlere Unternehmen werden zwischen 45 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung bezuschusst. Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern erhalten 35 bis 60 Prozent.

 

Mehr Informationen über das Förderverfahren hier

 


THÜRINGEN: Förderung der Weiterbildung

 

gfawZur Sicherung und Erweiterung der Qualifikation von Fachkräften in Thüringen fördert das Land u.a. die berufliche Anpassungsqualifizierung von Thüringer Arbeitnehmern, Unternehmern und Existenzgründern sowie die berufliche Aus- und Fortbildung.

 

Mehr Informationen über die Weiterbildungsrichtlinien hier

 


BUNDESWEIT: Bildungsprämie seit 2009 

 

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führte die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden.

 

Mehr Informationen zu den Prämiengutscheinen hier

 

 


BUNDESWEIT: ESF ördert Qualifizierungsmaßnahmen in Kurzarbeit

 

ESF

 Seit 01.01.09 können grundsätzlich alle Bezieher von Kurzarbeitergeld mit ESF-Mitteln gefördert werden, wenn die Ausfallzeiten für Weiterbildung genutzt werden.
Gering qualifizierte Arbeitnehmer werden nicht mit ESF-Mitteln gefördert. Sie erhalten vorrangig Leistungen im Rahmen des Bildungsgutscheinverfahrens (§ 77 Absatz 2 SGB III).
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierung ("allgemeine" oder "spezifische" Weiterbildungsmaßnahme) und der Größe des Unternehmens. Es können maximal 80 % der Lehrgangskosten erstattet werden, die als angemessen im Sinne der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) gelten.

 

 

 

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Gültigkeit.